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Aktualisiert am :
  06. 02. 2012

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Handysprüche 

GoldWing - Club Pinneberg e. V.

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Geschäftsordnung

§ 1  Geschäftsordnung

 

  • Die Geschäftsordnung regelt die Punkte gemäß § 14 der Satzung

§ 2  Mitgliederbeiträge

  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird für den Fahrer und Beifahrer zusammen auf 30,00 EURO (€) festgesetzt. Für Einzelpersonen wird ein Mitgliedsbeitrag von 20,00 EURO erhoben. Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 € je antragstellendes Mitglied erhoben. Die Rechnungserstellung erfolgt im ersten Monat des Kalenderjahres und ist spätestens am 15. des darauf folgenden Monats zur Zahlung fällig.
  • Tritt ein Mitglied gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung aus dem Verein aus, erfolgt keine Erstattung von vorausgeleisteten Mitgliedsbeiträgen. Kommt ein Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, so tritt § 4 Abs. 2 der Satzung in Kraft.

§ 3  Vorstand und Beisitzer

  • Der Vorstand kann durch max. 4 Beisitzer, einem Stellvertreter für den Kassierer und einem Schriftführer ergänzt werden.
  • Zusätzlich werden zwei Revisoren gewählt, die jedoch nicht dem Vorstand angehören.
  • Die Anzahl der Beisitzer, den Stellvertreter für den Kassierer und den Schriftführer schlägt der Vorstand vor, die dann durch die Mitgliederversammlung gem. § 9 Abs. 1 der Satzung gewählt werden. Über die verschiedenen Aufgabengebiete der Beisitzer entscheidet der Vorstand.
  • Der Vorstand ist Beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

§ 4  Wahlen und Abstimmungen

  • Für die Durchführung der Vorstandswahl wird ein aus drei Mitgliedern bestehender Wahlausschuss gewählt. Die Mitglieder des Wahlausschusses dürfen nicht für ein Vorstandsamt kandidieren. Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte den Wahlleiter.
  • Vorschläge zur Vorstandswahl können bis unmittelbar  vor der Wahl an den Wahlausschuss gerichtet werden.
  • Die Wahl kann per Aklamation oder per Stimmzettel durchgeführt werden. Wünscht ein Mitglied eine geheime Abstimmung, so ist die Wahl per Stimmzettel durchzuführen. Für ein Amt gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl durchzuführen.
  • Das Wahlergebnis ist vom Wahlleiter bekanntzugeben. Die Gewählten haben zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Mit der Annahme der Wahl beginnt die Amtsperiode des neuen Vorstands.

§ 5  Mitgliederversammlung

  • Mitgliederversammlungen dienen der Gestaltung des Vereinslebens, der Pflege der Kameradschaft und der fachlichen Schulung. Die Einberufung erfolgt in schriftlicher Form.
  • Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig in allen Angelegenheiten, die nicht zur Zuständigkeit eines anderen Vereinsorgans gehören.
  • Pinneberg, den  27. Februar 2004

 

Protokollnotiz vom 08.08.2003
Thema:

Übernahme der Programmierkosten des LOGO-Stickprogramms

Am heutigen Stammtischabend wurden die Mitglieder vom 1. Vorsitzenden darüber informiert, dass die Stickerei Bruhn auf Anforderung vom Vorsitzenden die Stickprogrammierkosten ermitteln sollte und die einzelnen Stickpreise bei Übernahme der Programmierkosten neu berechnen sollte.

Das Ergebnis der Kalkulation wurde per Mail an HP übersand, der den Mitglieder dieses am nächsten Stammtischabend vorgetragen hat (Mail von Bruhn siehe Anhang).

Nach der Diskussion wurde beschlossen:

Der Club übernimmt die Programmierkosten und legt die Kosten auf die Mitglieder um. Zu dem Zeitpunkt waren wir 8 Paare. Der Gesamtwert der Programmierkosten betrug

  70,00 EURO Bruststick
   120,00 EURO Rückenstick

                                                                       Summe         190,00 EURO

Daraus errechnet sich ein Übernahmepreis von 23,75 EURO, der auf eine runde Summe von 25,00 EURO angehoben wurde, der von jedem Paar zu bezahlen ist.

Ferner wurde weiter beschlossen, dass alle neuen Mitglieder ebenfall diesen Betrag einmalig in die Clubkasse einzahlen müssen, da sie auch von der billigeren Stickerei profitieren.

Klein Nordende, den 10.08.2003

Der Vorstandsvorsitzende u. Protokollführer

 


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